Erläuterung der

"Bescheinigung über das Ergebnis der Messung an einer Feuerungsanlage für flüssige oder gasförmige Brennstoffe gemäß §§ 14, 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen -1. BImSchV)"

Ziehen Sie mit der Maus über die einzelnen Felder oder Bereich die Sie interessieren, Sie erhalten jeweils eine "Quick-Info".

1. Koordinaten für Emissionskataster: Die Felder oberhalb der "Anschrift des Bez.-Schornsteinfegermeisters" können ggf. mit den Koordinaten zur Ortsbestimmung der Feuerungsanlage für ein Emissionskataster ausgefüllt werden. 2. Anschrift des Bezirksschornsteinfegermeisters: Anschrift des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters 3. Anschrift des Betreibers: Im Allgemeinen Anschrift des Eigentümers oder Verwalters der Liegenschaft, in der sich die Feuerungsanlage befindet. 4. Tag der Messung: Datum, an dem die Messung durchgeführt wurde. 5. Art der Messung: Messung gemäß § 14 Abs. 1, erste Messung; § 15, jährlich wiederkehrende Messung; § 14 Abs. 4, Wiederholungsmessung; ·	Messung auf Anordnung, Messung, die auf Anordnung einer zuständigen Behörde erfolgte 6. Adressat: Es ist anzukreuzen, ob die Bescheinigung ausgestellt wird: für den Betreiber, für die Behörde, für den Bez.-Schornsteinfegermeister, für Sonstiges, z. B. Kennzeichnung, dass Bescheinigung auch für "Einstufungsmessung gemäß § 23 Abs. 2" 7. Aufstellungsort der Anlage: Ist nur auszufüllen, wenn nicht mit der Anschrift des Betreibers übereinstimmend. 8. Gebäudeteil: Geschoss oder Bereich, in dem sich die Feuerungsanlage befindet. 9.1 Wärmeaustauscher: Zur Identifizierung des Wärmetauschers (Heizkessel, Lufterhitzer usw.) sind die Angaben auf dem Geräteschild (Typenschild) der Feuerstätte einzutragen. Hersteller: Firmenbezeichnung des Feuerstättenherstellers. 9.2 Typ/Baujahr: Typenbezeichnung und Baujahr der Feuerstätte. 9.3 Nennwärmeleistung in kW: Nennwärmeleistung ist die höchste von der Feuerungsanlage im Dauerbetrieb nutzbar abgegebene Wärmemenge je Zeiteinheit. Maßgeblich ist das Typenschild oder ein Zusatzschild bei einem Leistungsbereich! 10.1 Brenner: Zur Identifizierung des Brenners sind die Angaben auf dem Geräteschild (Typenschild) des Brenners einzutragen: Hersteller: Firmenbezeichnung des Brennerherstellers; kann entfallen, sofern der Brenner in der Feuerstätte integriert ist. 10.2 Typ/Baujahr: Typenbezeichnung und Baujahr des Brenners; kann entfallen, sofern der Brenner in der Feuerstätte integriert ist, wie bei den meisten Gasfeuerstätten mit atmosphärischem Brenner. 10.3 Art: mit Gebläse für Ölzerstäuber- oder Gasgebläsebrenner, ohne Gebläse für atmosphärische Gasbrenner oder Verdampfungsbrenner für entsprechende Ölbrenner. Die Art des Brenners wirkt sich auf den Toleranzwert des Abgasverlustes aus. 10.4 Leistungsbereich in kg/h bzw. kW: Der Leistungsbereich umfasst dieLeistung des Brenners und zwar bei Ölbrennern in kg/h Öldurchsatz und bei Gasbrennern in kW. Bei modulierenden oder mehrstufigen Brennern ist zusätzlich die Leistung einzutragen. 11. Brennstoff: Die eingesetzte Brennstoffart Heizöl EL, Erdgas, Flüssiggas/Flüssiggas-Luft-Gemische, Stadtgas oder Sonstiger Brennstoff gemäß § 3. Die Brennstoffart wirkt sich auf den Umfang der Messung (Rußmessung bei Ölfeuerungsanlagen) aus. 12. Art der Anlage: Heizung, Heizung mit Brauchwasser, Brauchwasseranlage, Lufterhitzer oder Feuerstätte anderer Art (z. B. gewerbliche Anlage, wie Backofen, Lackieranlage, Wäschereianlage). 13. Messergebnis: Für die Grenzwerte ist zum Teil der Zeitpunkt der Errichtung oder wesentlichen Änderung des Wärmetauschers maßgebend. 13.1 Rußzahl: Die Rußzahl ist nur bei Ölfeuerungsanlagen zu bestimmen. Die Rußzahl ist ein Maß für die Emission staubförmiger Partikel und lässt Rückschlüsse auf die Verbrennungsgüte zu. 13.2 Ölderivate: Weiterhin dürfen die Abgase von Ölfeuerungsanlagen keine Ölderivate, d. h. unverbrannte Ölbestandteile enthalten. 13.3 Abgasverlust in % (ohne Toleranz): Der Abgasverlust einer Feuerungsanlage ist ein Maß für den Wärmeinhalt der über den Schornstein abgeleiteten Abgase. 13.4 Wärmeträgertemperatur in °C: Hier wird die Temperatur des Wärmeträgers eingetragen, sofern sie vom Betriebsthermometer abgelesen werden kann. 13.5 Verbrennungslufttemperatur in °C: Die Verbrennungslufttemperatur wird zur Bestimmung des Abgasverlustes benötigt. 13.6 Abgastemperatur in °C: Die Abgastemperatur wird ebenfalls zur Bestimmung des Abgasverlustes benötigt. 13.7 Sauerstoff-/Kohlendioxid-Volumengehalt in %: Der Sauerstoff- oder der Kohlendioxidgehalt dient ebenfalls der Bestimmung des Abgasverlustes. 13.8 Druckdifferenz in hPa: Die Druckdifferenz dient zur Beurteilung und Dokumentation des Betriebszustandes der Feuerstätte während der Messung. 14. Ergebnis-Beurteilung: Das Messergebnis entspricht der Verordnung oder Das Messergebnis entspricht nicht der Verordnung. Falls das Messergebnis nicht der Verordnung entspricht, ist der Grund durch Ankreuzen und ggf. Angabe der Grenzwerte anzugeben 15. Bemerkung: Hier können dem Betreiber zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Verordnung, z.B. zum Messergebnis oder über ablaufende Übergangsfristen, gegeben werden. 16. Datum, Unterschrift: Ist vom Bezirksschornsteinfegermeister einzutragen.