Blower-Door-Messung bzw. Nachkontrolle bei Wohngebäuden
- Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle -
Energiesparen – eine Aufgabe, die uns alle angeht, zum Schutz des Klimas und der
Umwelt. Denn unser Handeln heute bestimmt die Zukunft: Die Ressourcen werden
knapper, gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung, damit steigt der
Energiebedarf.
Die Luftdichtheit von Gebäuden ist die Voraussetzung für die Effizienz aller
Maßnahmen zur Reduzierung von Heizwärmeverlusten. Mit zunehmenden
Wärmeschutzanforderungen erlangt die Luftdichtigkeit von Gebäuden eine wachsende
Bedeutung. Luftdichtigkeit ist erforderlich, um die angestrebte Verringerung des
Heizenergiebedarfs auch tatsächlich zu erreichen und Bauschäden sowie
Komforteinbußen zu vermeiden.
Für Handwerker, Bauingenieure und Architekten stellt die Dichtigkeit des
Gebäudes eine Qualitätsanforderung dar. Im Rahmen der Qualitätssicherung am Bau
sollte die Luftdichtigkeit mittels einer Messung durch den neutralen und
sachverständigen Gebäudeenergieberater und Bezirksschornsteinfegermeisters
nachgewiesen werden.
Sehr interessant ist die Frage, wie sich die Luftdichtheit von Gebäuden bzw.
Wohnungen über die Jahre verändert und wenn ja, wo hierfür die Gründe liegen.
Messverfahren für die Luftdurchlässigkeit der Wärmeübertragenden
Umfassungsfläche
Zur Messung der Luftdurchlässigkeit
wird ein Differenzdruckverfahren, das so genannte „Blower-Door-Messverfahren“
angewandt.
Für die Messung der Luftdurchlässigkeit einer Wohnung oder eines Gebäudes wird
ein Ventilator (Blower-Door) luftdicht in einen Tür- oder Fensterrahmen
eingebaut. Dies geschieht mit Hilfe einer Spezialfolie, einem Spannrahmen und
Abdichtungsmaterialien. Nach dem Schließen aller Fenster und Fenstertüren, dem
Öffnen aller Innentüren des Gebäudes und dem Abkleben bzw. Abdichten von
Funktionsöffnungen (Öffnungen innen liegender Entlüftungsrohrleitungen,
Lüftungsdurchlässe der Lüftungsanlage/Klimaanlage, Wasserabläufe, Siphons mit
Wasser füllen und Schornsteinanschlussöffnungen usw.) wird im Gebäudeinneren mit
Hilfe eines Drehzahlgeregelten Ventilators eine definierte Druckdifferenz zur
Außenluft erzeugt. Der vom Ventilator geförderte Volumenstrom ist dann genauso
groß wie der Gesamtvolumenstrom durch alle Leckagen und damit ein Maß für die
Luftdurchlässigkeit bzw. Luftdichtheit der Gebäudehülle.
Lecksuche
Bei einem Unterdruck von 50 Pascal (Pa) im Gebäude werden leckverdächtige
Stellen, also Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen mit einem
Luftgeschwindigkeitsmessgerät (Thermoanemometer) abgesucht. Aus der
Geschwindigkeit und Größe des Leckstrahls ist ablesbar, ob ein größeres oder
kleineres Leck vorliegt.
Lecks, bei denen Luftgeschwindigkeiten von 2 m/s und mehr auftreten, sollten
unbedingt abgedichtet werden. Entsprechendes gilt für Lecks mit einer großen
Querschnittsfläche.
Dokumentation der Messergebnisse
Zulässige Werte für die Dichtheit von Gebäuden sind in der DIN V 4108 Teil 7 11/1996 und in dem Entwurf der Energieeinsparverordnung genannt. Sie hängen von der Art der Raumbelüftung ab: Häuser mit mechanischer Lüftungsanlage müssen dichter sein als solche mit Fensterlüftung.
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Aufnahme- und Ergebnisprotokoll
Die Ergebnisse der Untersuchung werden am Bau markiert, mündlich erläutert
und mit einem schriftlichen Bericht und ggf. mit Fotos dokumentiert. Die
wichtigsten Daten der Luftdurchlässigkeitsmessung eines Gebäudes werden in einem
Aufnahmeprotokoll und die aus den errechneten Kennwerten und deren Bewertung in
einem Ergebnisprotokoll festgehalten.
Das Aufnahmeprotokoll enthält wichtige Angaben zum untersuchten Gebäude bzw. zur
untersuchten Wohnung. Dazu kommen die Messbedingungen und die Messwerte bei
Unter- und Überdruck. Unerlässlich ist eine Auflistung der Orte großer und
mittlerer Leckagen.
Im Ergebnisprotokoll sind wichtige Kennwerte wie der Volumenstrom der
Luftdurchlässigkeit V50 , die Volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 und die
äquivalente Leckagefläche A50 aufgeführt.
Für die Bauherrschaft sind besonders die Hinweise zur Bewertung dieser Kennwerte
wertvoll. Diesen Hinweisen ist beispielsweise auch zu entnehmen, ob eine
Nachdichtung erfolgen und welche Volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 dadurch
erreicht werden soll.
Zusammenfassung
Die wesentlichsten Gründe für eine luftdichte Gebäudeumfassungsfläche sind:
Vermeidung unnötiger, zusätzlicher Lüftungswärmeverluste
Vermeidung von Feuchteschäden über eine Tauwasserbildung im Bauteilquerschnitt, hervorgerufen durch einen konvektiven Wasserdampftransport
Vermeidung von Zuglufterscheinungen, als wesentliche Voraussetzung für ein behagliches Innenraumklima
Verbesserung des Luftschallschutzes der Bauteile (Außen- und Innenbauteile)
Die Luftdichtheit eines Gebäudes ist
eine zwingende Notwendigkeit. Im Rahmen der Qualitätssicherung am Bau sollte die
Luftdichtigkeit jedes Neubaus nachgewiesen werden. Hierfür bietet sich der
neutrale und sachverständige Gebäudeenergieberater im Schornsteinfegerhandwerk
an.
Nur so führt die gute Vorarbeit von Seiten der Planenden und Ausführenden auch
zu einer Energieeinsparung und damit zu einer Minimierung des CO2- Ausstoßes.
Wohngebäude sind langlebige Wirtschaftsgüter. Ihre Nutzungsdauer kann 100 Jahre
und mehr betragen. Das heißt: Ein heute errichtetes Haus bestimmt auf Jahrzehnte
die Größenordnung des Energieverbrauchs und damit auch der Umweltbelastung.