Blower-Door-Messung bzw. Nachkontrolle bei Wohngebäuden
- Luftdichtheitsprüfung der Gebäudehülle -
 


Energiesparen – eine Aufgabe, die uns alle angeht, zum Schutz des Klimas und der Umwelt. Denn unser Handeln heute bestimmt die Zukunft: Die Ressourcen werden knapper, gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung, damit steigt der Energiebedarf.
Die Luftdichtheit von Gebäuden ist die Voraussetzung für die Effizienz aller Maßnahmen zur Reduzierung von Heizwärmeverlusten. Mit zunehmenden Wärmeschutzanforderungen erlangt die Luftdichtigkeit von Gebäuden eine wachsende Bedeutung. Luftdichtigkeit ist erforderlich, um die angestrebte Verringerung des Heizenergiebedarfs auch tatsächlich zu erreichen und Bauschäden sowie Komforteinbußen zu vermeiden.
Für Handwerker, Bauingenieure und Architekten stellt die Dichtigkeit des Gebäudes eine Qualitätsanforderung dar. Im Rahmen der Qualitätssicherung am Bau sollte die Luftdichtigkeit mittels einer Messung durch den neutralen und sachverständigen Gebäudeenergieberater und Bezirksschornsteinfegermeisters nachgewiesen werden.
Sehr interessant ist die Frage, wie sich die Luftdichtheit von Gebäuden bzw. Wohnungen über die Jahre verändert und wenn ja, wo hierfür die Gründe liegen.


Messverfahren für die Luftdurchlässigkeit der Wärmeübertragenden Umfassungsfläche

Zur Messung der Luftdurchlässigkeit wird ein Differenzdruckverfahren, das so genannte „Blower-Door-Messverfahren“ angewandt.
Für die Messung der Luftdurchlässigkeit einer Wohnung oder eines Gebäudes wird ein Ventilator (Blower-Door) luftdicht in einen Tür- oder Fensterrahmen eingebaut. Dies geschieht mit Hilfe einer Spezialfolie, einem Spannrahmen und Abdichtungsmaterialien. Nach dem Schließen aller Fenster und Fenstertüren, dem Öffnen aller Innentüren des Gebäudes und dem Abkleben bzw. Abdichten von Funktionsöffnungen (Öffnungen innen liegender Entlüftungsrohrleitungen, Lüftungsdurchlässe der Lüftungsanlage/Klimaanlage, Wasserabläufe, Siphons mit Wasser füllen und Schornsteinanschlussöffnungen usw.) wird im Gebäudeinneren mit Hilfe eines Drehzahlgeregelten Ventilators eine definierte Druckdifferenz zur Außenluft erzeugt. Der vom Ventilator geförderte Volumenstrom ist dann genauso groß wie der Gesamtvolumenstrom durch alle Leckagen und damit ein Maß für die Luftdurchlässigkeit bzw. Luftdichtheit der Gebäudehülle.

Volumenbezogene Luftdurchlässigkeit

Über eine Drehzahlregelung und Abdeckblenden auf der Ventilatoröffnung können unterschiedliche Ventilatorleistungen und damit auch unterschiedliche Druckdifferenzen zwischen innen und außen in dem Bereich von 10 bis 60 Pa erzeugt werden. Es werden Unterdruck- und Überdruckmessungen gegenüber außen, im Gebäude durchgeführt.
Die relative Gebäudedichtheit wird bestimmt durch einen Luftvolumenstrom, der bei einer Druckdifferenz von 50 Pa auftritt.
Nach der Fertigstellung des Gebäudes und dem Einzug der Bewohner, sollte noch eine zweite Messung ohne ausführliche Lecksuche durchgeführt werden, um auszuschließen, dass im Rahmen der Ausbauarbeiten luftdichte Schichten nennenswert beschädigt worden sind. In Anlehnung an DIN EN ISO 9972 Entwurf Januar 1997 wird sowohl eine Messung bei Unterdruck als auch eine Messung bei Überdruck durchgeführt.


Lecksuche

Bei einem Unterdruck von 50 Pascal (Pa) im Gebäude werden leckverdächtige Stellen, also Fugen, Anschlüsse und Durchdringungen mit einem Luftgeschwindigkeitsmessgerät (Thermoanemometer) abgesucht. Aus der Geschwindigkeit und Größe des Leckstrahls ist ablesbar, ob ein größeres oder kleineres Leck vorliegt.
Lecks, bei denen Luftgeschwindigkeiten von 2 m/s und mehr auftreten, sollten unbedingt abgedichtet werden. Entsprechendes gilt für Lecks mit einer großen Querschnittsfläche.
 

Dokumentation der Messergebnisse

Zulässige Werte für die Dichtheit von Gebäuden sind in der DIN V 4108 Teil 7 11/1996 und in dem Entwurf der Energieeinsparverordnung genannt. Sie hängen von der Art der Raumbelüftung ab: Häuser mit mechanischer Lüftungsanlage müssen dichter sein als solche mit Fensterlüftung.

 

Gebäudetyp

max.        

   Volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50

je Stunde (h-1)

Sehr hohe Dichtigkeit der Gebäudehülle

· Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen

( auch einfache Abluftanlagen)

· Niedrigenergiehäuser mit Fensterlüftung

· Gebäude in Windexponierter Lage

<  1,0

Hohe Dichtigkeit der Gebäudehülle

· Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (gem. EnEV)

<  2,0

Mittlere Dichtigkeit der Gebäudehülle

· Gebäude mit natürlicher Lüftung z.B. Fensterlüftung

<  3,0

 

Mittlere bis mäßige Dichtigkeit der Gebäudehülle

3,0   <  4,5

Unzureichende Dichtigkeit der Gebäudehülle

>  4,5


 

Aufnahme- und Ergebnisprotokoll
Die Ergebnisse der Untersuchung werden am Bau markiert, mündlich erläutert und mit einem schriftlichen Bericht und ggf. mit Fotos dokumentiert. Die wichtigsten Daten der Luftdurchlässigkeitsmessung eines Gebäudes werden in einem Aufnahmeprotokoll und die aus den errechneten Kennwerten und deren Bewertung in einem Ergebnisprotokoll festgehalten.
Das Aufnahmeprotokoll enthält wichtige Angaben zum untersuchten Gebäude bzw. zur untersuchten Wohnung. Dazu kommen die Messbedingungen und die Messwerte bei Unter- und Überdruck. Unerlässlich ist eine Auflistung der Orte großer und mittlerer Leckagen.
Im Ergebnisprotokoll sind wichtige Kennwerte wie der Volumenstrom der Luftdurchlässigkeit V50 , die Volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 und die äquivalente Leckagefläche A50 aufgeführt.
Für die Bauherrschaft sind besonders die Hinweise zur Bewertung dieser Kennwerte wertvoll. Diesen Hinweisen ist beispielsweise auch zu entnehmen, ob eine Nachdichtung erfolgen und welche Volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n50 dadurch erreicht werden soll.

 

Zusammenfassung

Die wesentlichsten Gründe für eine luftdichte Gebäudeumfassungsfläche sind:

Die Luftdichtheit eines Gebäudes ist eine zwingende Notwendigkeit. Im Rahmen der Qualitätssicherung am Bau sollte die Luftdichtigkeit jedes Neubaus nachgewiesen werden. Hierfür bietet sich der neutrale und sachverständige Gebäudeenergieberater im Schornsteinfegerhandwerk an.
Nur so führt die gute Vorarbeit von Seiten der Planenden und Ausführenden auch zu einer Energieeinsparung und damit zu einer Minimierung des CO2- Ausstoßes.
Wohngebäude sind langlebige Wirtschaftsgüter. Ihre Nutzungsdauer kann 100 Jahre und mehr betragen. Das heißt: Ein heute errichtetes Haus bestimmt auf Jahrzehnte die Größenordnung des Energieverbrauchs und damit auch der Umweltbelastung.