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Schornsteinfeger-Glückstour 2013 rollt durch Deutschland

Für die gute Sache auf dem Rad durch Deutschland „Damit Gesundwerden keine Glückssache ist“

 

Sankt Augustin, 15. Mai 2013. Die Schornsteinfeger im Bundesgebiet werden ihrem Ruf als Glücksbringer gerecht. Bereits zum achten Mal organisiert der Verein „Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern“ die „Glückstour“, eine der vielen Aktionen des Vereins. Sportlich aktiv engagieren sich die Schornsteinfeger, um Geld für krebskranke Kinder zu sammeln.

 

30 Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger aus dem gesamten Bundesgebiet bezwingen mit dem Rennrad in sieben Tagen eine Strecke von rund 1000 Kilometern. Ganz nebenbei sammeln sie Spenden zu Gunsten krebskranker Kinder.


Was 2006 mit einer Wette begann, ist heute eine der größten Aktionen gegen den Kinderkrebs in Deutschland geworden. Die Anerkennung in der Öffentlichkeit und im Berufsstand der Schornsteinfeger ist enorm groß. „Wir wollen mit der Glückstour helfen, die schlimme Krankheit Krebs bei Kindern ein wenig zu lindern.“, umschreiben die Organisatoren Werner Klein, Ralf Heikrok und Klaus Bewer ihr Engagement.

 

Auch in diesem Jahr will man an die Erfolge der Vorjahre anknüpfen. Die Glückstour 2013 führt unter dem Motto „Eine Welt ohne Kinder, ist wie ein Himmel ohne Sterne“ durch die Bundesländer Nordrhein Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern.

 

Die radelnden Frauen und Männer in Schwarz machen mit ihrer Aktion an verschiedenen Etappenzielen auf das Thema Kinderkrebs aufmerksam, sammeln Spenden und verteilen die Einnahmen von insgesamt über 100.000 Euro aus dem vergangenen Jahr an die entsprechenden Institutionen.


Start der Glückstour 2013 ist am 20. Juni in Verl, Ziel ist am 26. Juni 2013 in Würzburg. Nicht ohne Grund wählte man Würzburg als Ziel-Ort aus, finden sich dort zu diesem Zeitpunkt Schornsteinfeger aus dem gesamten Bundesgebiet zum jährlichen Bundesverbandstag ein. „Wenn die Schornsteinfeger am 26. Juni gegen 18.00 Uhr den Ratskeller in Würzburg erreicht haben, werden sie mit ihrer Aktion Spenden in Höhe von hoffentlich wieder über 100.000 Euro eingesammelt haben, die dann an den Verein „Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern“ überwiesen werden.“, so das Organisationsteam, das sich auch in diesem Jahr einiges vorgenommen hat.

 

Beginnend mit dem Startpunkt Verl ist folgender Tourenplan für die diesjährige Glückstour vorgesehen:

 

20. Juni Verl - Iserlohn

21. Juni Iserlohn - Mönchengladbach
22. Juni Mönchengladbach - Aachen
23. Juni Aachen - Sankt Augustin
24. Juni Sankt Augustin - Rüdesheim
25. Juni Rüdesheim - Aschaffenburg
26. Juni Aschaffenburg - Würzburg

 

Mit der Durchführung der Glückstour zeigt alljährlich ein ganzes Handwerk, dass es sich für den Kampf gegen Kinderkrebs einsetzt und so auch viel bewegt. Für Spenden ist der Verein „Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern“ dankbar. Sie können unter Angabe des Spenders auf folgendes Konto überwiesen werden:


Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold
Konto-Nr.: 503 003 09
BLZ: 472 601 21

 

 

Ansprechpartner für weitere Fragen:


Werner Klein
Schornsteinfegermeister
gepr. Energieberater im Handwerk
Neue Grabenstraße 21
32657 Lemgo
Internet: www.glueckstour.de
Telefon: 05261/2342
Fax: 05261/189600
Mobil: 0171/5302252
Mail: wernerklein.bsm@online.de


Abdruck frei / Beleg erbeten

Verbraucher können auf Verbrennungsverbote Einfluss nehmen

Pressegespräch auf der Messe ISH in Frankfurt am 12. März 2013 um 15.30 Uhr in Halle 9.2, Stand E 05 ISH


Frankfurt/Sankt Augustin, 05. März 2013. Ein Umbau in einer bestehenden Immobilie steht an. Der Käufer stellt fest, dass er laut Bebauungsplan der Gemeinde keine oder nicht die von ihm gewünschte Feuerstätte errichten kann. Damit der Traum vom individuellen Heizen nicht wie eine Seifenblase zerplatzen muss, empfiehlt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks gemeinsam mit dem HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. betroffenen Verbrauchern, auf Verbrennungsverbote von Gemeinden oder Städten Einfluss zu nehmen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat mit der Verabschiedung der ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1.BImSchV) eine Regelung dafür getroffen, welche Grundanforderungen erfüllt werden müssen, um kleine oder mittlere Feuerungsanlagen betreiben zu dürfen. Unter anderem wurde darin festgelegt, welche Brennstoffe zur Befeuerung erlaubt sind oder welche Emissionswerte zugelassen sind. „Als HKI Industrieverband ist es uns wichtig, dass in allen Bundesländern die 1. BImSchV gleich angewendet wird. Es sollte keine Sonderlösungen in einzelnen Bundesländern geben.“, bezieht Diplom-Ingenieur Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI-Verbandes, Stellung. Mit Experten qualifizierte sich das Schornsteinfegerhandwerk dazu, die erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) zu vollziehen.
Doch die Verabschiedung der 1. BImSchV wirft bei den Bürgern Fragen auf: Wie gefährlich ist Feinstaub? Welches Holz darf verbrannt werden? Müssen vorhandene Kaminöfen und Kachelöfen ausgetauscht werden?
Für welche Geräte gibt es einen Bestandsschutz? Und welche Anforderungen sind einzuhalten? „Kompetente Antworten zu diesen und anderen Fragen gibt ein Fragenkatalog, der auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zu finden ist“, informiert Frank Kienle.
Auf den Erlaß der 1. BImSchV reagieren Städte und Gemeinden häufig in der Aufstellung der Bebauungspläne, um die Emissionswerte in deren Einzugsbereich möglichst gering zu halten. Über diesen Bebauungsplan (B-Plan) will die Gemeinde die Verwendung bestimmter Brennstoffe (feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe) verbieten oder einschränken. In der Regel bleibt dann nur noch die von der Gemeinde angebotene Wärmeversorgung (zum Beispiel Fernwärme) übrig. Für Hauseigentümer hat diese Regelung zur Folge, dass ihnen im Geltungsbereich des B-Plans die Möglichkeit genommen wird, einen nahezu CO²-neutralen Brennstoff Holz zu nutzen.

„Für kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich der Feuerstätten für feste Brennstoffe stellen die zahlreichen kommunalen Anforderungen ein Verkaufshemmnis dar. Diese Anforderungen fordern einen hohen formalen Nachweisaufwand und erhöhen die Produktkosten unnötig. Das Anliegen des HKI Industrieverbandes ist es, diese Barriere für die deutsche Feuerstättenwirtschaft und auch für den Verbraucher abzubauen.
In diesem Zusammenhang empfehlen der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. sowie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) betroffenen Immobilien-Eigentümern, auf die örtlichen Brennstoffverordnungen Einfluss zu nehmen. Verfahren zum Anschluss- und Benutzungszwang in einer Gemeinde und die damit verbundenen Beschlüsse sind der Öffentlichkeit zugänglich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Bei Kenntnisstand der Erarbeitung solcher Satzungen kann aber eine Einflussnahme versucht werden. Nach rechtskräftiger Satzung ist nur noch eine Klage direkt Betroffener möglich.
„Im Grundstücks-Kaufvertrag vereinbarte Verbrennungsverbote oder Beschränkungen sollten hinterfragt werden.“, so Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Darüber hinaus sollte die Aufstellung von Luftreinhalteplänen kritisch verfolgt werden.
„Klimaschutz und Immissionsschutz müssen kein Widerspruch sein“, so Frank Kienle, „vor allem dann nicht, wenn die Feuerungsanlagen technisch einwandfrei funktionieren, geeignete Brennmaterialien verwendet und die Feuerstätten richtig bedient werden.“

 

Anlässlich der Fachmesse ISH in Frankfurt beziehen Vertreter der beiden Verbände während eines Pressegespräches am 12. März 2013 um 15.30 Uhr in Halle 9.2, Stand E 05 ISH Stellung zu diesem Thema. Interessierte Pressevertreter sind herzlich eingeladen, mit den Vertretern des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks sowie des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. ins Gespräch zu kommen.


Zur besseren Organisation werden interessierte Pressevertreter um eine kurze Anmeldung zum Pressegespräch per Mail an die Pressestelle des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks/des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gebeten:

 

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Zentralinnungsverband (ZIV) -
Westerwaldstraße 6
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241/3407-30
Fax: 02241/3407-10
Mail: ziv-kantorek@schornsteinfeger.de
Internet: www.schornsteinfeger.de

 

Industrieverband
Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI)
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069/25 62 68-0
Fax: 069/ 25 62 68-100
Mail: info@hki-online.de
Internet: www.hki-online.de

 

Richtiges Heizen mit festen Brennstoffen

Hilfreiche Tipps rund um das Thema Kaminöfen gibt es in Halle 9.2 auf Stand A 03

 

Sankt Augustin/Frankfurt, 5. Februar 2013. Auch wenn im beginnenden Frühling die Tage immer freundlicher werden, sind die Abende und Nächte oft noch merklich kalt. Ob an gemütlichen Wintertagen oder kühlen Abenden in Frühling und Herbst: Wie wohltuend und entspannend ist es in diesen Zeiten, ein loderndes Feuer im Kamin zu betrachten oder dem Knistern des brennenden Holzes zu lauschen!
Immer mehr Menschen wollen diese Atmosphäre nicht missen und genießen entspannende Abende vor dem eigenen Kamin. Damit diese gemütliche Atmosphäre nicht durch technische oder gar sicherheits-relevante Störungen der Feuerstätte erlischt oder die Umwelt unter einer möglichen Beeinträchtigung während der Nutzung des Kaminofens leidet, sollten Eigentümer eines mit festen Brennstoffen befeuerten Kamin- oder Kachelofens einige Empfehlungen beachten. Anlässlich der Fachmesse ISH vom 12. bis 16. März 2013 in Frankfurt informiert der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Halle 9.2 auf Stand A 03 auch zu diesem Thema.

Technische Mängel oder eine fehlerhafte Bedienung der Feuerstätte könnten dazu führen, dass sich Nachbarn durch den Rauchaustritt aus den Schornsteinen beeinträchtigt fühlen. Neben der Überprüfung zur Einhaltung der in der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung festgeschriebenen Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von neu zu errichtenden oder bereits bestehenden Kaminöfen, bietet das Schornsteinfegerhandwerk auch Beratung und Hilfestellung bei Auswahl und Aufstellen einer solchen Feuerstätte.
„Die Emissionen einer Einzelraumfeuerungsanlage müssen bestimmte Grenzwerte einhalten. Der Schornsteinfeger stellt bei der Überprüfung der Einzelraumfeuerungsanlage den Kohlenmonoxid- und Staubgehalt fest. Falls die Grenzwerte nicht eingehalten werden, ist der Einbau einer nachgeschalteten Einrichtung zur Staubminderung, wie zum Beispiel einen elektrostatischen oder katalytischen Staubabscheider, eine Möglichkeit, die Werte zu regulieren und so die Umwelt zu entlasten.“, informiert Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1975 errichtet worden sind, müssen die Grenzwerte bereits bis Ende 2014 eingehalten werden.

 

Mit einem Netzwerk hoch-qualifizierter Fachkräfte empfiehlt sich das Schornsteinfegerhandwerk als Ratgeber und Dienstleister rund um das Thema Richtiges Heizen mit festen Brennstoffen.

 

Das Beratungs-Team des Bundesverbandes freut sich, mit interessierten Besuchern der ISH in Frankfurt in Halle 9.2 auf Stand A 03 ins Gespräch zu kommen. Ansprechpartner für weitere Fragen:

 

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Zentralinnungsverband (ZIV) -
Westerwaldstraße 6
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 3407-0
ziv@schornsteinfeger.de
www.schornsteinfeger.de

 

Abdruck frei / Beleg erbeten


 

ISH 2013 - Schornsteinfegerhandwerk klimaneutral unterwegs

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informiert vom 12. bis 16. März 2013 auf der ISH in Frankfurt

 

Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperten informieren in Halle 9.2 auf Stand A 03 zum Thema Klimaneutralität


Sankt Augustin/Frankfurt, 5. Februar 2013. Kamine und Kaminöfen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Immer mehr Menschen entdecken die angenehme Wärme und Behaglichkeit, die von der Flamme einer Holzfeuerstätte ausgehen, genießen die gemütliche Atmosphäre und die gesteigerte Lebensqualität. Holz ist zudem ein klimafreundlicher Brennstoff und verbrennt nahezu CO2-neutral. Damit liefert jede holzbetriebene Feuerstätte einen Beitrag zur Einsparung des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) und hilft mit, die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks befürwortet die Nutzung des Brennstoffes Holz. Anlässlich der Fachmesse ISH, die vom 12. bis 16. März 2013 in Frankfurt stattfindet, unterstreicht der Verband sein Engagement zum Erhalt des nachwachsenden Brennstoffes Holz und lädt interessierte Besucher ein, sich auf dessen Stand A 03 in Halle 9.2 über das Projekt des Bundesverbandes zu informieren

 

„Die sehr gut funktionierende Kooperation mit CO2OL ermöglicht es dem Schornsteinfegerhandwerk, einen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Die sehen wir als ein wichtiges Element zur Energiewende der Zukunft.“, freut sich Hans-Günther Beyerstedt, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks über den Erfolg des Projektes.


Mit einem Netzwerk hoch-qualifizierter Fachkräfte empfiehlt sich das Schornsteinfegerhandwerk als Ratgeber und Dienstleister rund um das Thema Heizen mit festen Brennstoffen und Klimaneutralität. Das Beratungs-Team des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks freut sich, mit interessierten Besuchern der ISH in Frankfurt in Halle 9.2 auf Stand A 03 ins Gespräch zu kommen.

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